Verein Frettchentreff

Information und Beratung  I  Vermittlung  I  Forum  



Gesetzliche Anforderungen

Wir empfehlen jedem Interessenten vor einer Anschaffung von Frettchen den Austausch mit einem erfahrenen Frettchenhalter zu suchen und mehrere Frettchenhaltungen zu besuchen um sich ein richtiges Bild machen zu können. Anregungen von erfahrenen Personen sind meist viel wertvoller als jedes gelesene Buch.

Grundlegendes zur Frettchenhaltung
Frettchen gelten in der Schweiz als Wildtiere, deshalb ist eine Haltebewilligung vom Kantonalen Veterinäramt und ein Sachkundenachweis erforderlich. Das Mindestalter für eine Haltebewilligung ist 18 Jahre.

Für zwei Tiere mit täglich mehrstündigem Freilauf wird ein Gehege von 4m2 Grundfläche* benötigt. Für jedes weitere Tier 0.5m2 mehr. Frettchen ohne täglichen Auslauf brauchen ein Gehege von 15m2 Grundfläche* für zwei Tiere, 1m2 zusätzlich für jedes weitere Tier.
* Fläche auf Etagen verteilt, wird in den meisten Kantonen nicht gestattet!

Als Tierhalter übernimmt man laut TSchG die Pflicht, seine Tiere artgerecht zu ernähren, pflegen und beschäftigen. Das heisst auch, dass man dazu verpflichtet ist seinem Tier die medizinische Versorgung zu gewährleisten.

KEINE EINZELHALTUNG! Frettchen sind sehr soziale Tiere, sie brauchen Artgenossen zum Spielen, Kuscheln und für die gegenseitige Körperpflege. Aus diesem Grund ist die Einzelhaltung verboten.

Das Entfernen der Analdrüsen und nicht medizinisch notwendige operative Eingriffe sind in der Schweiz grundsätzlich verboten! Einzige Ausnahme ist die Kastration.

Mietrecht
Wer zur Miete wohnt, muss vor einer Anschaffung von Frettchen vom Vermieter/Eigentümer die ausdrückliche Erlaubnis für die Frettchenhaltung einholen. Es ist empfehlenswert diese Absprache in schriftlicher Form zu haben. Achtung, obwohl man für Kleintiere grundsätzlich keine Einwilligung des Vermieters benötigt, gilt dieser Grundsatz nicht für Frettchen. Exoten und Tiere, für deren Haltung eine Haltebewilligung erforderlich ist, bedürfen immer einer Genehmigung des Vermieters.

Frettchen und Kinder
Die Verantwortung für Frettchen tragen immer Erwachsene. Frettchen sind grundsätzlich keine geeigneten Tiere für Kinder. Als Eltern unterliegt man einer elterlichen Aufsichtspflicht, was heisst, dass Vorfälle zwischen Frettchen und Kind, die zu Verletzungen führen, unter Umständen zu gesetzlichen Konflikten führen können.

Aussetzen von Tieren
Immer öfters werden Tiere einfach ausgesetzt weil sie nicht mehr gewollt sind. Wir mussten bereits öfter Frettchen abholen, die irgendwo herzlos hingestellt oder ausgesetzt wurden. Wer so handelt, macht sich strafbar!

Dazu kommt, dass die Tiere oft einem grossen Risiko ausgesetzt werden. Für Tiere die sich gewohnt sind, in einer Wohnung zu sein ist es fatal, im Winter draussen ohne Schutz zu überleben bis sie vielleicht gefunden werden. Dazu kommt, dass ein Frettchen in der freien Wildbahn nicht überlebensfähig ist. Wer seine Frettchen nicht mehr halten kann (aus welchen Gründen auch immer), soll sich an uns wenden. Wir nehmen die Tiere sofort und kostenlos auf und sorgen dafür, dass sie artgerecht und gut untergebracht werden. Auch für andere Tiere gibt es Anlaufstellen, die bereit sind, Tiere sofort aufzunehmen. Aber bitte überlasse ein Tier nicht einfach seinem Schicksal!

Züchter
Falls Du dich entscheidest, nicht einem Abgabetier ein neues zu Hause zu schenken, sondern Welpen von einem Züchter kaufen möchtest, sind folgende Dinge zu beachten: Schaue dir eine Zucht genau an. Wie werden die Tiere gehalten, darfst du die Elterntiere oder andere Gruppen ansehen? Betreut dich der Züchter nach dem Kauf weiter und steht dir für Fragen zur Verfügung? Bekommst du einen Einblick in den Schutzvertrag? Lass dich im Zweifelsfall von einem erfahrenen Frettchenhalter begleiten.

Abschliessend
Um einer Abgabe deiner Frettchen allgemein vorzubeugen, informiere dich VOR DER ANSCHAFFUNG richtig über das gewünschte Haustier! Besuche Fachpersonen und frage nach den Haltungsbedingungen, den Bedürfnissen und nicht zuletzt nach den Eigenschaften eines Tieres.